UDI Umwelt Direkt Invest
Verfasst: Di 7. Feb 2023, 09:42
Nachdem UDI viel Anlegerkapital verbrannte müssen sich die Geschädigten nun auch gegen neue Machenschaften wehren
Der Nürnberger Anbieter von Umweltinvestments war im Grunde ein Desaster mit Ansage. Nicht von Beginn an, also mit der Gründung im Jahr 1998. Anfänglich gehörte UDI zu 51 Prozent zur Enertrag AG und legte keine eigenen Produkte auf. Bis 2011 wurden Enertrag-Fonds und auch Angebote dritter Anbieter verkauft. Der Vorteil dieser geschlossenen Fonds war, dass es sich um klar identifizierte Investments handelte – im Gegensatz zu den später verkauften und zum Großteil auch selbst aufgelegten Nachrangkonstrukten. Das von der UmweltDirektInvest GmbH (UDI) zu Lasten von deren AnlegerInnen eingeführte Prinzip des „Stopfens von Löchern“ wurde erst mit den Blind-Pool-Produkten in Form von Genussrechten und später Nachrangdarlehen etabliert.
Der Hintergrund für den Ausgleich von Unterdeckungen ist eindeutig in der künstlichen Aufrechterhaltung eigener Projekte zu sehen, die ohne frisches Kapital teilweise nicht überlebensfähig gewesen wären. Lange Zeit konnte UDI auf diese Art verhindern, dass durch Insolvenzen Fehlinvestments bei den im Bereich Biomasse vorgenommenen Projektentwicklungen sichtbar wurden. Über Jahre ließ sich damit zugunsten der Platzierung neuer Angebote eine heile Welt aufrechterhalten, die es längst nicht mehr gab.
Der Unternehmensgründer Georg Hetz entschied sich 2018, die UDI-Gruppe an einen Nachfolger zu übergeben. Stefan Keller hat die Unternehmensstruktur neu aufgestellt und die te management GmbH als zentrales Unternehmen positioniert. Bereits zwei Jahre später hat Stefan Keller aufgegeben und große Unternehmensteile der UDI-Gruppe weiterverkauft. Per Pressemitteilung vom 9. Oktober 2020 wurde verkündet: "te management verkauft Beteiligungsgesellschaft SKU Holding GmbH an Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH"
Da hinter der Käuferin der als Sanierer bekannte Rainer Langnickel steckt, war für die AnlegerInnen endgültig erkennbar, dass ihre Anlagegelder nicht mehr sicher sind.
Das zum Teil bereits erfolgte Eingreifen der Finanzaufsicht BaFin, die bei zahlreichen Gesellschaften die mit AnlegerInnen vereinbarten Nachrangklauseln für ungültig erklärte und folglich die sofortige Rückabwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts anordnete, war zwar auslösend, aber nicht ursächlich für die zahlreichen Insolvenzen. Denn verantwortlich für die Verluste der AnlegerInnen sind letztendlich die nicht werthaltigen Darlehen an Projektgesellschaften. In einigen Testaten der WirtschaftsprüferInnen finden sich auch Einschränkungen. Bei der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG schrieb der Wirtschaftsprüfer zu 2019, dass die Werthaltigkeit der Forderungen nicht hinreichend nachgewiesen sei. Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass bei zahlreichen anderen UDI-Emittentinnen solche Einschränkungen für 2019 nicht vorgenommen wurden. Bei der zwischenzeitlich insolventen UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG schrieb der Wirtschaftsprüfer Rainer Besenthal von der Primus Revision GmbH noch zum Jahresabschluss 2019, dass dessen „Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat“.
Trotzdem ist die Liste der insolventen Gesellschaften bereits sehr lang.
Erhebliche Interessenskonflikte sind bei den zwischenzeitlich eingeleiteten Insolvenzverfahren zu beobachten. Als UDI bereits von den drohenden Insolvenzen wusste, wurden Anfang 2021 die Sitze diverser Gesellschaften nach Chemnitz verlegt. Mit diesen auch als „Insolvenztourismus“ bezeichneten Sitzverlegungen konnte man das Amtsgericht Leipzig als zuständiges Insolvenzgericht einbeziehen. Bei den Insolvenzanträgen von UDI wurden dann Eigenverwaltungen beantragt, die die Finanzaufsicht BaFin als dem Verbraucherschutzgedanken des Kreditwesengesetzes widersprechend bezeichnete. Das änderte aber nichts an dem vorher schon in Gang gesetzten Procedere. Es führte zum Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Wallner von der Kanzlei WallnerWeiß. Dieser wurde vom Gericht eingesetzt, da UDI einen vor-vorläufigen GläubigerInnenausschuss zusammenstellte, der sich einstimmig für diesen Verwalter und eine angeblich sinnvolle Eigenverwaltung ausgesprochen hatte. Darunter war auch der Münchner Anlegeranwalt Peter Mattil. Später wurde dieser vom Insolvenzverwalter als Vertreter für die GläubigerInnen auf den Berichtsterminen empfohlen. Mit mehr als 1.000 Mandaten ausgestattet konnte Mattil dann die Wahl von Wallner zum endgültigen Insolvenzverwalter sicherstellen. Dieses mit erheblichen Interessenskonflikten belastete Vorgehen hat das Landgericht Leipzig mittlerweile dazu veranlasst, die Abberufung des Insolvenzverwalters anzuordnen. Dem ist das Insolvenzgericht bis 20. Juli 2022 bisher nicht gefolgt. Offenbar soll erst das Ergebnis eines Rechtsbehelfs beim Bundesgerichtshof abgewartet werden.
Mittlerweile haben sich bereits hunderte AnlegerInnen in der IG-UDI zusammengeschlossen, um so die Interessen zu bündeln. Sehr viele AnlegerInnen sind außerdem im Anlegerforum investmentcheck.community angemeldet und tauschen sich dort aus. Geschädigte UDI-AnlegerInnen können nach einer einfachen Registrierung von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
Der Nürnberger Anbieter von Umweltinvestments war im Grunde ein Desaster mit Ansage. Nicht von Beginn an, also mit der Gründung im Jahr 1998. Anfänglich gehörte UDI zu 51 Prozent zur Enertrag AG und legte keine eigenen Produkte auf. Bis 2011 wurden Enertrag-Fonds und auch Angebote dritter Anbieter verkauft. Der Vorteil dieser geschlossenen Fonds war, dass es sich um klar identifizierte Investments handelte – im Gegensatz zu den später verkauften und zum Großteil auch selbst aufgelegten Nachrangkonstrukten. Das von der UmweltDirektInvest GmbH (UDI) zu Lasten von deren AnlegerInnen eingeführte Prinzip des „Stopfens von Löchern“ wurde erst mit den Blind-Pool-Produkten in Form von Genussrechten und später Nachrangdarlehen etabliert.
Der Hintergrund für den Ausgleich von Unterdeckungen ist eindeutig in der künstlichen Aufrechterhaltung eigener Projekte zu sehen, die ohne frisches Kapital teilweise nicht überlebensfähig gewesen wären. Lange Zeit konnte UDI auf diese Art verhindern, dass durch Insolvenzen Fehlinvestments bei den im Bereich Biomasse vorgenommenen Projektentwicklungen sichtbar wurden. Über Jahre ließ sich damit zugunsten der Platzierung neuer Angebote eine heile Welt aufrechterhalten, die es längst nicht mehr gab.
Mehrere Gesellschafterwechsel
Da hinter der Käuferin der als Sanierer bekannte Rainer Langnickel steckt, war für die AnlegerInnen endgültig erkennbar, dass ihre Anlagegelder nicht mehr sicher sind.
Zahlreiche Insolvenzverfahren
Trotzdem ist die Liste der insolventen Gesellschaften bereits sehr lang.
Gesellschaft | Aktenzeichen |
---|---|
UDI Energie Festzins II | Amtsgericht Leipzig 401 IE 1001/21 |
UDI Energie Festzins III | Amtsgericht Leipzig 401 IE 989/21 |
UDI Energie Festzins IV | Amtsgericht Leipzig 401 IE 971/21 |
UDI Energie Festzins V | Amtsgericht Leipzig 401 IE 999/21 |
UDI Energie Festzins VI | Amtsgericht Leipzig 401 IN 775/21 |
UDI Energie Festzins VII | Amtsgericht Leipzig 401 IE 991/21 |
UDI Energie Festzins VIII | Amtsgericht Leipzig 401 IE 1000/21 |
UDI Energie Festzins IX | Amtsgericht Leipzig 401 IE 1021/21 |
UDI Energie Festzins 10 | Amtsgericht Leipzig 401 IN 1241/22 |
UDI Energie Festzins 11 | Amtsgericht Leipzig 401 IN 665/22 |
UDI Energie Festzins 12 | Amtsgericht Leipzig 401 IN 1225/22 |
UDI Energie Festzins 13 | Amtsgericht Leipzig 401 IN 1251/22 |
UDI Energie Festzins 14 | Amtsgericht Leipzig 401 IN 1235/22 |
UDI Sprint Festzins IV | Amtsgericht Leipzig 401 IN 1269/22 |
UDI Immo Sprint Festzins I | Amtsgericht Leipzig 401 IN 1261/22 |
UDI Immo Sprint Festzins II | Amtsgericht Leipzig 401 IN 1265/22 |
Solar Sprint Festzins II | Amtsgericht Leipzig 401 IE 2361/21 |
Solar Sprint Festzins III | Amtsgericht Leipzig 401 IN 2365/21 |
te Solar Sprint IV | Amtsgericht Leipzig 401 IN 800/22 |
Hansapark Finance GmbH | Amtsgericht München 1500 IN 868/22 |
UDI Biogas Otzberg - Nieder-Klingen | Amtsgericht Nürnberg IN 717/18 |
MEP Solar Miet & Service III (RexXSPI) | Amtsgericht München 1542 IN 70/20 |
te management GmbH | Amtsgericht München 1500 IN 1568/21 |
Biogas Barleben-Ebendorf | Amtsgericht Leipzig 401 IE 981/21 |
UDI Biogas Kreiensen | Amtsgericht Leipzig 401 IE 1591/21 |
Dringender Handlungsbedarf
Interessengemeinschaft IG-UDI
Wichtiger Hinweis: Dies ist ein ohne Registrierung lesbarer Beitrag zu UDI, um AnlegerInnen vor einer Registrierung etwas mehr Informationen zu geben, welche Inhalte im Forum selbst zu finden sind. Antworten von registrierten ForumsteilnehmerInnen zu diesem Beitrag sind ebenfalls frei zugänglich lesbar.
Im registrierten Bereich (zur kostenlosen Registrierung) finden sehr intensive Diskussionen zu vielfältigsten Themen statt. Diese Erfahrungen von echten AnlegerInnen und den unverbindlichen Tipps im Umgang mit der schwierigen Situation können helfen, unnötige Anwaltskosten zu sparen und gemeinsam ein Gegengewicht zu der mächtigen Anbieterin zu schaffen. Das bringt verlorenes Geld nicht zurück, kann aber zur Minimierung des Schadens beitragen.
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