Sehr geehrte Anleger und Anlegerinnen,
HAHN Rechtsanwälte hat bereits für einen Anleger des PROJECT Wohnen 14 eine erste Klage unter anderem gegen die PROJECT Investment AG, die Kapitalverwaltungsgesellschaft, eingereicht. Nachdem sich hohe Verluste bei den Alternativen Investmentfonds, so auch bei dem PROJECT Wohnen 14, abzeichnen, besteht für die Anleger Handlungsbedarf.
Kumuliert über 30 Prozent Verluste bis Ende 2022
Anders als von der PROJECT Investment Gruppe dargestellt, sind die wirtschaftlichen Probleme keineswegs nur auf die Corona-Pandemie, den Ukraine-Krieg und die gestiegenen Bau-, Energie- und Materialkosten, die unterbrochenen Lieferketten und die gestiegenen Zinsen für Immobiliendarlehen zurückzuführen. Anschaulich lässt sich dies anhand des PROJECT Wohnen 14 aufzeigen, bei dem trotz der seit 2014 bestehenden guten Lage am Immobilienmarkt die Fondsgesellschaft kumuliert über 38 Millionen Euro Verluste erwirtschaftet hat. Und dabei ist das Geschäftsjahr 2023 noch nicht berücksichtigt. In Summe belaufen sich die Verluste auf über 30 Prozent des Kommanditkapitals und setzen sich folgendermaßen zusammen:
Geschäftsjahr | Verluste/Gewinne |
2014 | -2.340.538,41 € |
2015 | -10.030.203,49 € |
2016 | -11.201.311,65 € |
2017 | -2.675.438,18 € |
2018 | 10.347.413,83 € |
2019 | -419.681,62 € |
2020 | -7.149.263,72 € |
2021 | 7.895.850,86 € |
2022 | -22.516.393,35 € |
Summe | -38.089.565,73 € |
Die Verluste dürften sich infolge der im Jahr 2023 eingetreten Insolvenzen auf Ebene der Objektgesellschaften noch deutlich erhöhen. Insbesondere der PROJECT Wohnen 14 ist von den Insolvenzen der Objektgesellschaften stark betroffen. Von insgesamt 72 Objektgesellschaften sind zum 31.01.2024 56 insolvent.
Erstes Pilotverfahren
Die derzeit von HAHN Rechtsanwälte für einen Anleger des PROJECT Wohnen 14 geführte Klage richtet sich insbesondere gegen die zuständige Kapitalverwaltungsgesellschaft PROJECT Investment AG. Bei den Alternativen Investmentfonds (AIF) nehmen die Kapitalverwaltungsgesellschaften eine zentrale Rolle ein. So ist die PROJECT Investment AG auch bei dem AIF PROJECT Wohnen 14 zuständig für die Verwaltung des Investmentvermögens und die rechtliche Konzeption der Fondsgesellschaft einschließlich der Erstellung des erforderlichen Vertriebsmaterials. Die PROJECT Investment AG ist dementsprechend auch Herausgeberin des Verkaufsprospektes und der Wesentlichen Anlegerinformationen. Ist der Verkaufsprospekt unrichtig oder unvollständig, kann die Kapitalverwaltungsgesellschaft hierfür gemäß § 306 Abs. 1 KAGB haftbar gemacht werden. Entsprechendes gilt bezüglich der Wesentlichen Anlegerinformationen (§ 306 Abs. 2 KAGB).
Die bereits eingereichte Pilotklage stützt sich insbesondere darauf, dass die Wesentlichen Anlegerinformationen und die Prospektnachträge nicht alle für die Anlageentscheidung wesentliche Umstände enthalten bzw. Fehler aufweisen.
So wurde von HAHN Rechtsanwälte insbesondere herausgearbeitet, dass es für sämtliche 8 Investitionen, die im Jahr 2014 getätigt worden sind, spätestens im Jahr 2015 entsprechende Planabweichungen gab, die sich zum Beispiel auf den Beginn des Vertriebsstartes oder den Baubeginn bezogen. Die Anleger selbst sind hierüber nicht in Kenntnis gesetzt worden.
Weiter basiert nach Auffassung von HAHN Rechtsanwälte die prognostizierte Rendite in Höhe von „6 % und mehr“ auf keinen belastbaren Daten bzw. Tatsachen. Selbst das in den Wesentlichen Anlegerinformationen ausgewiesene Mid-Case-Szenario ergibt nach den Berechnungen des Gutachters keine Rendite von „6 % und mehr“.
Sammelklagen
Neben Einzelklagen plant HAHN Rechtsanwälte insbesondere auch Sammelklagen für folgende Alternative Investmentfonds der PROJECT Investment Gruppe:
- PROJECT Wohnen 14
- PROJECT Wohnen 15
- PROJECT Metropolen 16
- PROJECT Metropolen 17
- PROJECT Metropolen 18
- PROJECT Metropolen 19
- PROJECT Metropolen 20
- PROJECT Metropolen 21
- PROJECT Metropolen 22
Betroffene Anleger haben die Möglichkeit, sich unter
https://hahn-rechtsanwaelte.de/lp/proje ... mmelklage/
für eine Sammelklage zu registrieren.