UDI Umwelt Direkt Invest

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Stefan Loipfinger
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UDI Umwelt Direkt Invest

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Nachdem UDI viel Anlegerkapital verbrannte müssen sich die Geschädigten nun auch gegen neue Machenschaften wehren

Der Nürnberger Anbieter von Umweltinvestments war im Grunde ein Desaster mit Ansage. Nicht von Beginn an, also mit der Gründung im Jahr 1998. Anfänglich gehörte UDI zu 51 Prozent zur Enertrag AG und legte keine eigenen Produkte auf. Bis 2011 wurden Enertrag-Fonds und auch Angebote dritter Anbieter verkauft. Der Vorteil dieser geschlossenen Fonds war, dass es sich um klar identifizierte Investments handelte – im Gegensatz zu den später verkauften und zum Großteil auch selbst aufgelegten Nachrangkonstrukten. Das von der UmweltDirektInvest GmbH (UDI) zu Lasten von deren AnlegerInnen eingeführte Prinzip des „Stopfens von Löchern“ wurde erst mit den Blind-Pool-Produkten in Form von Genussrechten und später Nachrangdarlehen etabliert.



Firmenschild am Hauptsitz in Nürnberg - Bild: Stefan Loipfinger
Firmenschild am Hauptsitz in Nürnberg - Bild: Stefan Loipfinger



Der Hintergrund für den Ausgleich von Unterdeckungen ist eindeutig in der künstlichen Aufrechterhaltung eigener Projekte zu sehen, die ohne frisches Kapital teilweise nicht überlebensfähig gewesen wären. Lange Zeit konnte UDI auf diese Art verhindern, dass durch Insolvenzen Fehlinvestments bei den im Bereich Biomasse vorgenommenen Projektentwicklungen sichtbar wurden. Über Jahre ließ sich damit zugunsten der Platzierung neuer Angebote eine heile Welt aufrechterhalten, die es längst nicht mehr gab.

Mehrere Gesellschafterwechsel
Der Unternehmensgründer Georg Hetz entschied sich 2018, die UDI-Gruppe an einen Nachfolger zu übergeben. Stefan Keller hat die Unternehmensstruktur neu aufgestellt und die te management GmbH als zentrales Unternehmen positioniert. Bereits zwei Jahre später hat Stefan Keller aufgegeben und große Unternehmensteile der UDI-Gruppe weiterverkauft. Per Pressemitteilung vom 9. Oktober 2020 wurde verkündet: "te management verkauft Beteiligungsgesellschaft SKU Holding GmbH an Dalasy Beteiligungs- und Kapitalmanagement GmbH"
Da hinter der Käuferin der als Sanierer bekannte Rainer Langnickel steckt, war für die AnlegerInnen endgültig erkennbar, dass ihre Anlagegelder nicht mehr sicher sind.

Zahlreiche Insolvenzverfahren
Das zum Teil bereits erfolgte Eingreifen der Finanzaufsicht BaFin, die bei zahlreichen Gesellschaften die mit AnlegerInnen vereinbarten Nachrangklauseln für ungültig erklärte und folglich die sofortige Rückabwicklung des unerlaubten Einlagengeschäfts anordnete, war zwar auslösend, aber nicht ursächlich für die zahlreichen Insolvenzen. Denn verantwortlich für die Verluste der AnlegerInnen sind letztendlich die nicht werthaltigen Darlehen an Projektgesellschaften. In einigen Testaten der WirtschaftsprüferInnen finden sich auch Einschränkungen. Bei der te Solar Sprint IV GmbH & Co. KG schrieb der Wirtschaftsprüfer zu 2019, dass die Werthaltigkeit der Forderungen nicht hinreichend nachgewiesen sei. Erstaunlich in diesem Zusammenhang ist, dass bei zahlreichen anderen UDI-Emittentinnen solche Einschränkungen für 2019 nicht vorgenommen wurden. Bei der zwischenzeitlich insolventen UDI Energie Festzins 11 GmbH & Co. KG schrieb der Wirtschaftsprüfer Rainer Besenthal von der Primus Revision GmbH noch zum Jahresabschluss 2019, dass dessen „Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat“.

Trotzdem ist die Liste der insolventen Gesellschaften bereits sehr lang.
GesellschaftAktenzeichen
UDI Energie Festzins IIAmtsgericht Leipzig 401 IE 1001/21
UDI Energie Festzins IIIAmtsgericht Leipzig 401 IE 989/21
UDI Energie Festzins IVAmtsgericht Leipzig 401 IE 971/21
UDI Energie Festzins VAmtsgericht Leipzig 401 IE 999/21
UDI Energie Festzins VIAmtsgericht Leipzig 401 IN 775/21
UDI Energie Festzins VIIAmtsgericht Leipzig 401 IE 991/21
UDI Energie Festzins VIIIAmtsgericht Leipzig 401 IE 1000/21
UDI Energie Festzins IXAmtsgericht Leipzig 401 IE 1021/21
UDI Energie Festzins 10Amtsgericht Leipzig 401 IN 1241/22
UDI Energie Festzins 11Amtsgericht Leipzig 401 IN 665/22
UDI Energie Festzins 12Amtsgericht Leipzig 401 IN 1225/22
UDI Energie Festzins 13Amtsgericht Leipzig 401 IN 1251/22
UDI Energie Festzins 14Amtsgericht Leipzig 401 IN 1235/22
UDI Sprint Festzins IVAmtsgericht Leipzig 401 IN 1269/22
UDI Immo Sprint Festzins IAmtsgericht Leipzig 401 IN 1261/22
UDI Immo Sprint Festzins IIAmtsgericht Leipzig 401 IN 1265/22
Solar Sprint Festzins IIAmtsgericht Leipzig 401 IE 2361/21
Solar Sprint Festzins IIIAmtsgericht Leipzig 401 IN 2365/21
te Solar Sprint IVAmtsgericht Leipzig 401 IN 800/22
Hansapark Finance GmbHAmtsgericht München 1500 IN 868/22
UDI Biogas Otzberg - Nieder-KlingenAmtsgericht Nürnberg IN 717/18
MEP Solar Miet & Service III (RexXSPI)Amtsgericht München 1542 IN 70/20
te management GmbHAmtsgericht München 1500 IN 1568/21
Biogas Barleben-EbendorfAmtsgericht Leipzig 401 IE 981/21
UDI Biogas KreiensenAmtsgericht Leipzig 401 IE 1591/21

Dringender Handlungsbedarf
Erhebliche Interessenskonflikte sind bei den zwischenzeitlich eingeleiteten Insolvenzverfahren zu beobachten. Als UDI bereits von den drohenden Insolvenzen wusste, wurden Anfang 2021 die Sitze diverser Gesellschaften nach Chemnitz verlegt. Mit diesen auch als „Insolvenztourismus“ bezeichneten Sitzverlegungen konnte man das Amtsgericht Leipzig als zuständiges Insolvenzgericht einbeziehen. Bei den Insolvenzanträgen von UDI wurden dann Eigenverwaltungen beantragt, die die Finanzaufsicht BaFin als dem Verbraucherschutzgedanken des Kreditwesengesetzes widersprechend bezeichnete. Das änderte aber nichts an dem vorher schon in Gang gesetzten Procedere. Es führte zum Insolvenzverwalter Dr. Jürgen Wallner von der Kanzlei WallnerWeiß. Dieser wurde vom Gericht eingesetzt, da UDI einen vor-vorläufigen GläubigerInnenausschuss zusammenstellte, der sich einstimmig für diesen Verwalter und eine angeblich sinnvolle Eigenverwaltung ausgesprochen hatte. Darunter war auch der Münchner Anlegeranwalt Peter Mattil. Später wurde dieser vom Insolvenzverwalter als Vertreter für die GläubigerInnen auf den Berichtsterminen empfohlen. Mit mehr als 1.000 Mandaten ausgestattet konnte Mattil dann die Wahl von Wallner zum endgültigen Insolvenzverwalter sicherstellen. Dieses mit erheblichen Interessenskonflikten belastete Vorgehen hat das Landgericht Leipzig mittlerweile dazu veranlasst, die Abberufung des Insolvenzverwalters anzuordnen. Dem ist das Insolvenzgericht bis 20. Juli 2022 bisher nicht gefolgt. Offenbar soll erst das Ergebnis eines Rechtsbehelfs beim Bundesgerichtshof abgewartet werden.

Interessengemeinschaft IG-UDI
Mittlerweile haben sich bereits hunderte AnlegerInnen in der IG-UDI zusammengeschlossen, um so die Interessen zu bündeln. Sehr viele AnlegerInnen sind außerdem im Anlegerforum investmentcheck.community angemeldet und tauschen sich dort aus. Geschädigte UDI-AnlegerInnen können nach einer einfachen Registrierung von diesem Erfahrungsschatz profitieren.
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