Exporo: Am Hamburger Stadtpark

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Stefan Loipfinger
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Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Eine Gruppe von wehrhaften AnlegerInnen erhielt von Exporo im Rahmen eines Vergleichs einen Großteil ihrer Schäden ersetzt.

Anfang 2019 sammelte Exporo 2,5 Millionen Euro bei AnlegerInnen für das Projekt „Am Hamburger Stadtpark“ ein. Fünf Prozent Zinsen sollten bei einer Laufzeit bis zum 30. März 2020 bezahlt werden. Ab 500 Euro war ein Investment in das Projekt mit der Exporo-Klassifizierung A möglich. Denn die AnlegerInnen erhielten als Sicherheit eine erstrangige Grundschuld und ein abstraktes Schuldanerkenntnis eines Geschäftsführers. Das war möglich, weil kein Nachrangkonstrukt, sondern ein Verkauf anteiliger Darlehensforderungen vorlag. Dazu hat die MHB-Bank AG (heute Raisin) ein Darlehen an die Projektgesellschaft vergeben, das über die Exporo-Tochter Forderungshändler II GmbH an die AnlegerInnen übertragen wurde. Für die Sicherheiten verantwortlich war die Elbtreuhand Service GmbH. Und wer bis dahin immer noch zweifelte, der bekam von Exporo den bereits begonnenen Bau und den erfolgten Verkauf zum Gesamtpreis von 6,83 Millionen Euro zu hören. Die erste Rate hatte der Käufer gemäß Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) bereits bezahlt.



Am Hamburger Stadtpark: Ein Exporo-Funding, mit dem AnlegerInnen viel Geld verloren
Am Hamburger Stadtpark: Ein Exporo-Funding, mit dem AnlegerInnen viel Geld verloren



Löschungsvormerkung für Grundschuld
Warum das beim Funding bereits begonnene Bauprojekt schon Monate später völlig aus dem Ruder lief und wann diese Probleme genau begannen, ist leider nicht bekannt. Hinsichtlich der gegebenen Finanzierung kämpfen die Schwarmfinanzierer mit einer schon 2018 im Grundbuch vermerkten Löschungsvormerkung für die als erstrangig angepriesene Grundschuld. Denn die TMS 7 Hamburg GmbH, die zu einer Firma des Fußballspielers Jerome Boateng gehört, hat die Projektentwicklung schon 2017 gekauft. Die nach MaBV bezahlten Kaufpreisraten rutschten so im Rang vor die Grundschuld, worüber die AnlegerInnen nicht aufgeklärt wurden. Auf Anfrage erklärte Exporo dazu nur, dass die MaBV-Finanzierungsstruktur „üblich“ sei, ohne auf die fehlende konkrete Aufklärung einzugehen.

Family-Office Finanzloge
Noch pikanter wird es dann bei der Frage, wie bei einer Bezahlung nach Baufortschritt nun eine derartige Unterdeckung im Hinblick auf die vorhandene Substanz entstehen konnte. Dabei spielt eventuell das Family-Office Finanzloge aus Hamburg eine wichtige Rolle. Zu deren Gunsten wurde am 2. Januar 2018 eine Grundschuld über vier Millionen Euro eingetragen, die später auch das Fundingkapital der AnlegerInnen absichern sollte. Die Finanzloge hat also die Finanzierung für das Projekt organisiert, bevor die AnlegerInnen von Exporo ins Spiel kamen. Aber auch die Firma von Jerome Boateng als späterer Käufer wird von der Finanzloge betreut, so dass hier schon Interessenkonflikte vorliegen könnten. Doch damit nicht genug: Exporo hat die Finanzloge auch noch mit einer Art Mittelverwendung beauftragt, so dass der Bauträger RE:concpet entsprechend kontrolliert wird. Dazu befragt antwortete Exporo nur ausweichend: „Das Family-Office wurde von dem Sicherheitentreuhänder der Anleger u.a. mit der Verwaltung der Grundschuld beauftragt.“ Der Sicherheitentreuhänder, auf den Exporo nun hinweist, ohne die Frage nach der Mittelverwendungskontrolle zu beantworten, ist die Elbtreuhand Service GmbH. Dazu passt ins Bild, dass die Finanzloge auf Nachfrage zur Mittelverwendungskontrolle zwar anders, aber auch jede Verantwortung von sich weisend antwortete: „Wir hatten eine formale Prüfungspflicht für Auszahlungen laut Treuhandvertrag, der wir nachgekommen sind.“ Die Raisin-Bank (damals MHB-Bank), über die der mit Anlegerkapital refinanzierte Kredit abgewickelt wurde, hat sich nicht dazu geäußert, warum sie nicht ein Bauträgerkonto führte und Zahlungen nur mit entsprechenden Rechnungsnachweisen freigab.

Kapital der AnlegerInnen löst Finanzierung ab
Die Liste der Fragen und möglichen Versäumnisse ist damit noch längst nicht abgearbeitet. Die im Forum Investmentcheck.Community zusammengekommenen AnlegerInnen haben zum Beispiel ermittelt, dass die als Finanzierungsbaustein angepriesene Fremdkapitalposition von einer Million Euro auch aus dem Umfeld der Finanzloge kam, aber dann mit dem Anlegerkapital von Exporo abgelöst wurde. Die Crowdfinanzierung floss also nicht vollständig in das Projekt, wie es Investoren beim Studium der Verkaufsunterlagen glauben durften. Mit Exporo war das angeblich nicht so abgesprochen, wie die Plattform auf Nachfrage erklärte: „Die Rückführung des Fremdkapitals sollte regulär aus Mitteln der Darlehensnehmerin gegen Ende des Projekts zurückgeführt werden (wie bei jeder anderen Finanzierung auch). Die Einwerbung der Anlegergelder und die Rückführung stehen in keinem sachlichen Zusammenhang. Exporo hat von der o.g. Rückführung erst im März 2020 erfahren.“ Bei der Finanzloge klingt es erneut etwas anders: „Unsere Anleger hatten seinerzeit den Grundstücksankauf für den Projektentwickler finanziert. Da wir das Projekt auch für potentielle Käufer interessant empfanden, hatten wir nach Absprache mit dem Projektentwickler dieses Projekt in unserem Kundenkreis angeboten. Da es dadurch zu einer potentiellen Konfliktsituation kam, wurde die Finanzierung durch die Exporo AG abgelöst.“

Exporo vergleicht sich mit geschädigten AnlegerInnen
Eine ganze Reihe von AnlegerInnen haben sich deshalb im Anlegerforum investmentcheck.community zusammengeschlossen und gemeinsam einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung ihrer Rechte beauftragt. Geschädigte AnlegerInnen des Exporo-Fundings "Am Hamburger Stadtpark" können sich nach einer einfachen Registrierung mit anderen AnlegerInnen über deren Erfahrungen austauschen und mehr zu den geschlossenen Vergleichen erfahren.


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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Bill Anz »

Was heißt das konkret bitte, das Exporo den Großteil des Verlustes an die Anleger bezahlt?
Für weitere Exporo Problemfälle könnten die Information vielleicht eine Hilfestellung sein.
Besten Dank im Voraus für nähere Infos.
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Sternschnuppe »

Das würde mich auch interessieren. Was heißt den Großteil der Verluste trägt Exporo?
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Stefan Loipfinger
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Zuerst möchte ich ganz kurz den neu geschaffenen Bereich der "öffentlichen Bekanntmachungen" erklären. Während alle anderen Einträge im Forum nur für registrierte NutzerInnen lesbar sind (Ausnahme interne Foren, die nur für nachgewiesene AnlegerInnen lesbar sind), ist dieser neue Bereich für alle InternetnutzerInnen einsehbar. Damit sollen eine Art von "Landing-Pages" entstehen, die vor einer Registrierung etwas mehr Informationen liefern.

Nun zu Eurer Frage, was Exporo in dem Vergleich mit den AnlegerInnen bezahlte: Ganz genau kann ich das nicht sagen, da der Vergleich mit einer Stillschweigeklausel versehen ist. Deshalb liegt mir kein konkreter Vertrag vor und ich kann nur vom Hören-Sagen berichten, dass rund 80 Prozent des Schadens plus Anwaltskosten von Exporo übernommen wurden. Im Ergebnis bedeutet dies, dass 20 Prozent ohnehin zurückgeflossen sind und 80 Prozent von den fehlenden 80 Prozent Exporo ersetzte. Somit fehlen noch 16 Prozent von der Zeichnungssumme, was unter Einrechnung der Zinsen einen fast vollständigen Kapitalerhalt bedeutet.

Übrigens: Meines Wissens gibt es auch AnlegerInnen, die damit nicht zufrieden sind und Klagen eingereicht haben. Ich bin gespannt, ob diese wie in dem Fall mit dem Versäumnisurteil zu einem vollständigen Ersatz des Schadens führen werden.
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von kunde007 »

Was heißt das konkret bitte, das Exporo den Großteil des Verlustes an die Anleger bezahlt?
siehe da

https://www.anwalt.de/rechtstipps/expor ... 02765.html
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Stefan Loipfinger
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Stefan Loipfinger »

Ein kurzes UpDate: Derzeit laufen einige Klagen im Exporo-Skandalfall „Am Hamburger Stadtpark“. Nach meiner Wahrnehmung spielt Deutschlands führende Crowdplattform auf Zeit. Anders lässt sich wohl auch nicht das neueste Versäumnisurteil des Landgerichts Hamburg erklären, das diese Woche auf meinem Schreibtisch landete. Die Exporo AG wurde verurteilt, gut 7.000 Euro an zwei Kläger zu bezahlen. Rechtsanwalt Tobias Pielsticker, der hier zahlreiche AnlegerInnen vertritt, konnte zu den Hintergründen nicht viel sagen, da er zusammen mit den MandantInnen, die die anfänglichen Vergleichsangebote annahmen, eine Vertraulichkeitsvereinbarung unterschrieb. Speziell zu dem Versäumnisurteil ergänzte er, dass Exporo am 9. Mai zwar Einspruch einlegte, diesen bisher aber nicht begründete. Das stützt meine These des „Zeitspiels“. Aber irgendwann wird es öffentliche mündliche Verhandlungen geben, zu denen ich gerne bis nach Hamburg reise.
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von nEUROnal »

Da die Verschwiegenheitsklausel bei diesen Urteilen eine Rolle spielt, vermute ich, dass es sich um Kläger handelt, die zwar einen von Exp. unterschriebenen Vergleich haben, Exporo aber die Zahlung verweigert hat. Bei einer Verhandlung wäre es demnach eh nicht um die Sache an sich gegangen.
Bei den (NichtVergleichern) Klagenden liegt eine umfangreiche Klageerwiderung seitens Exp. vor. Wie lange sind denn die Wartezeiten in Hamburg bis zu einer Verhandlung?
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Stefan Loipfinger »

nEUROnal hat geschrieben: Mi 12. Jul 2023, 18:48 Da die Verschwiegenheitsklausel bei diesen Urteilen eine Rolle spielt, vermute ich, dass es sich um Kläger handelt, die zwar einen von Exp. unterschriebenen Vergleich haben, Exporo aber die Zahlung verweigert hat. Bei einer Verhandlung wäre es demnach eh nicht um die Sache an sich gegangen.
Absolut richtig, was aber noch mehr besätigt, dass Exporo auf Zeit spielt. Für mich war es einfach auch mal wieder ein schöne Aufhänger, um das Thema anzusprechen.
nEUROnal hat geschrieben: Mi 12. Jul 2023, 18:48 Bei den (NichtVergleichern) Klagenden liegt eine umfangreiche Klageerwiderung seitens Exp. vor. Wie lange sind denn die Wartezeiten in Hamburg bis zu einer Verhandlung?
Soviel ich weiß, gibt es Verfahren beim Amtsgericht und Landgericht. Mündliche Termine beim LG sind im Dezember angesetzt.
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von nEUROnal »

Das Zeitspiel würde ich dahingehend präzisieren, dass Exporo bis Ablauf der Verjährungsfrist kein Urteil zur Sache kassieren will. Wenn also der erste Gerichtstermin im Dezember 23 sein wird, wird Exp. das Ziel erreichen (31.12.24).
Was hindert uns, bereits jetzt weitere Geschädigte zu sammeln, so dass eine Sammelklage möglich wird. Das Gestz dazu ist doch kürzlich verabschiedet worden. Man bräuchte also 50 Leute.
Den Vergleichern schadet man meiner Meinung damit nicht. Diejenigen die von Exp. unterschriebene Vergleiche haben, werden ihr Geld erhalten, notfalls per Versäumnisurteil. Weitere Vergleiche dürfte Exp. aktuell nicht schließen. Oder?
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Re: Exporo: Am Hamburger Stadtpark

Beitrag von Stefan Loipfinger »

nEUROnal hat geschrieben: Fr 14. Jul 2023, 12:15 Das Zeitspiel würde ich dahingehend präzisieren, dass Exporo bis Ablauf der Verjährungsfrist kein Urteil zur Sache kassieren will. Wenn also der erste Gerichtstermin im Dezember 23 sein wird, wird Exp. das Ziel erreichen (31.12.24).
Was hindert uns, bereits jetzt weitere Geschädigte zu sammeln, so dass eine Sammelklage möglich wird. Das Gestz dazu ist doch kürzlich verabschiedet worden. Man bräuchte also 50 Leute.
Das Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes (VDuG) ist genau vor einer Woche, am 7. Juli vom Bundestag in 3. Lesung verabschiedet worden. Ich füge unten die Beschlussempfehlung und den Bericht des Rechtsausschusses zu dem Gesetz bei. Ehrlich gesagt habe ich mir noch keine Gedanken gemacht, ob und wie uns dieses Gesetz helfen kann. Ich werde im Forum ein Thema dazu anlegen, das uns vielleicht etwas weiterhilft.

WICHTIG: Da die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist, wird das Gesetz wohl frühestens nach der parlamentarischen Sommerpause im September 2023 in Kraft treten.
nEUROnal hat geschrieben: Fr 14. Jul 2023, 12:15 Den Vergleichern schadet man meiner Meinung damit nicht. Diejenigen die von Exp. unterschriebene Vergleiche haben, werden ihr Geld erhalten, notfalls per Versäumnisurteil. Weitere Vergleiche dürfte Exp. aktuell nicht schließen. Oder?
Vergleiche schließt Exporo m.W. seit längerem nicht mehr ab. Die ForumsnutzerInnen der ersten Stunde, die damals schnell aktiv wurden, haben hier einen enormen Vorteil und sind raus aus der Nummer.
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